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Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von Kuga GmbH (Stand 01.07.2018)
ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen vor Reiseantritt.
Informationspflichten entstanden ist. Kündigt KUGA TOURS, so behält KUGA TOURS den Anspruch auf 11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrech- Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor-
nen lassen, die KUGA TOURS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen schriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn KUGA TOURS nicht, nicht ausreichend
oder falsch informiert hat.
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden 11.3 KUGA TOURS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
8.1 Reiseunterlagen jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende KUGA TOURS mit der Besorgung beauftragt hat,
Der Reisende hat KUGA TOURS oder seinen Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu es sei denn, dass KUGA TOURS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Fährtickets, Übernachtungsvoucher) trotz
vollständiger Zahlung des Reisepreises nicht innerhalb der von KUGA TOURS mitgeteilten Frist erhält. 12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
8.2 Mängelanzeige Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt-
KUGA TOURS ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. unternehmens verpflichtet KUGA TOURS, den Reisenden über die Identität der ausführenden Flugge-
Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel KUGA TOURS gegenüber sellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
KUGA TOURS vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von KUGA TOURS vor Ort nicht vorhanden und fest, so ist KUGA TOURS verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel KUGA TOURS direkt gegenüber zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald KUGA
bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von KUGA TOURS nebst dessen TOURS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss KUGA TOURS den Reisenden
Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von KUGA TOURS für eine Reisemängelanzeige sind den Reiseun- informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
terlagen zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem muss KUGA TOURS den Reisenden über den Wechsel informieren. KUGA TOURS muss unverzüglich
Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln. alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über
Der Vertreter von KUGA TOURS ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch den Wechsel unterrichtet wird.
nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. „Black List“) kann auf
Soweit KUGA TOURS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen folgender Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzan-
sprüche nach § 651n BGB geltend machen. 13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
8.3 Fristsetzung vor Kündigung 13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und KUGA TOURS findet deutsches Recht
Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB Anwendung.
bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reisende KUGA TOURS zuvor eine angemessene 13.2 Der Reisende kann KUGA TOURS nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von KUGA TOURS gegen
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch KUGA TOURS verweigert den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute,
wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist. juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von KUGA
8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung: TOURS vereinbart, sofern diese ARB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von
a) Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Schäden an seinem Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt für Reisende, die
Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung unverzüglich vor Ort der zuständigen Flug- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder
gesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
in Textform aushändigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch KUGA TOURS lehnen in der Regel 13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
diesbezügliche Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ab, wenn die Schadenanzeige nicht a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkom-
ausgefüllt wurde. Die Schadenanzeige ist bei einer Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei einer men, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und KUGA TOURS anzuwenden
Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder
b) Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung unverzüglich KUGA b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im
TOURS gemäß den Ausführungen in Ziffer 8.2 bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe an KUGA TOURS Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vor-
entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadenanzeige an die zuständige stehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Fluggesellschaft gemäß lit. a).
Stand: 01.07.2018 / ©JD
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von KUGA TOURS für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, Reiseveranstalter:
des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese Kuga GmbH
nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder Hans-Dill-Straße 1
auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den D-95326 Kulmbach
Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend Telefon:+49-(0) 92 21-8 4110
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Telefon:+49-(0)1 73 - 5 70 94 66
KUGA TOURS gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen Übereinkünften E-Mail:info@kuga-tours.de
oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften weitergehende Ansprüche ergeben, bleiben diese von Internet:www.kuga-tours.de
der Haftungsbeschränkung unberührt. Telefax:+49-(0) 92 21-8 4130
9.2 KUGA TOURS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang Geschäftsführer: Olaf Gafert
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstal-
tungen, Musicalaufführungen, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und Datenschutzhinweis:
der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personen-
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden bezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Kuga GmbH und deren Leistungsträgern (Be-
erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von KUGA TOURS sind. KUGA TOURS haftet jedoch förderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspoli-
für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, zeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutzten Reservierungssystem (GDS) AMADEUS/SABRE
Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens KUGA TOURS ursächlich waren. und der KUGA Datenbank verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich
9.3 KUGA TOURS haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise sind. Aufgrund eines US-Bundesgesetzes zur Terroristenfahndung sind die Fluggesellschaften gezwungen,
in Anspruch genommen werden und nicht von KUGA TOURS oder deren Vertreter vor Ort, sondern die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers vor der Einreise in die USA der US-Transportsicher-
beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt heitsbehörde (TSA) mitzuteilen. Ohne diese Datenübermittlung ist eine Einreise in die USA nicht möglich
oder veranstaltet werden. – dies betrifft auch Zwischenlandungen sowie Umsteigeflüge. Auch bei Flügen in andere Staaten, die
lediglich den Luftraum der USA tangieren, müssen diese Daten ebenfalls zwingend übermittelt werden.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Verbraucherstreitbeilegung Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der
10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber KUGA TOURS Rechte der Reisenden sind auf https://kuga-tours.de/datenschutzerklärung hinterlegt, können unter den
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisemittler, bei Kontaktdaten von Kuga GmbH angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten
dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt.
Datenträger geltend zu machen.
10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren; die Verjährungsfrist Fernabsatzverträge:
beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Kuga GmbH weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per
10.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen KUGA TOURS an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein
ausgeschlossen. Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen Kuga GmbH und
10.4 KUGA TOURS weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass KUGA dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn,
TOURS nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung
auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme des Verbrauchers geführt worden.
an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte KUGA TOURS freiwillig daran teilnehmen,
wird KUGA TOURS die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Reiseversicherungen:
Kuga GmbH empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer
11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften für Teilnehmer und evtl. deren Haustiere Auslands-Reise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
11.1 KUGA TOURS unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Krankheit sowie einer Unfall, Gepäck- und Haftpflichtversicherung. Bei Auslandsreisen empfiehlt Kuga
Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen GmbH ausdrücklich einen internationalen Schutzbrief, sowie eine Deckungszusage der Kfz-Haftpflicht-
Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen und Vollkaskoversicherung für alle Reiseländer.
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