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Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von Kuga GmbH (Stand 01.07.2018)
Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt lich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst
des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter Kuga GmbH (nachfolgend KUGA Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener
TOURS genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Weise unterrichtet.
Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei 3.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im
unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffen-
anderen Reiseteilnehmer schließt. heit, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern KUGA TOURS bei gleichwertiger
Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages 2 BGB zu erstatten.
1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von KUGA TOURS im Katalog bzw. Prospekt,
auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von KUGA TOURS, 4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson)
nebst ergänzenden Informationen von KUGA TOURS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden a) 4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt
bei Buchung vorliegen. ist gegenüber KUGA TOURS unter den am Ende der ARB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls
Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende KUGA TOURS den Abschluss des Pauschalrei- die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
severtrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese 4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert KUGA TOURS
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann KUGA TOURS eine angemessene Entschädigung
1.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von KUGA TOURS zustan- vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von KUGA TOURS zu vertreten ist oder
de. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird KUGA TOURS dem Reisenden eine Reisebestätigung wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um-
auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher stände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den
Anwesenheit erfolgt, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform; gleiches Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn
gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen. sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen
1.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
ein neues Angebot, an das KUGA TOURS für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt 4.3 KUGA TOURS hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Storno-
auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern KUGA TOURS auf die Änderung hingewiesen pauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden
hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von
der Bindungsfrist KUGA TOURS gegenüber die Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
des Reisepreises erklärt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei KUGA TOURS oder
1.4 KUGA TOURS weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, dem Reisemittler wie folgt berechnet:ung gestellt.
per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Allg. Stornopauschale pro Fahrzeugeinheit: allg. Stornopauschale pro Fahrzeugeinheit bei Fly & Rent:
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen KUGA TOURS 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn 25 %
und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 40%
sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 % 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 60 %
Bestellung des Verbrauchers geführt worden. 14 bis 0 Tage vor Reisebeginn 14 bis 0 Tage vor Reisebeginn
oder bei Nichtantritt: 80 %. oder bei Nichtantritt: 80 %.
2. Bezahlung 4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, KUGA TOURS nachzuweisen, dass KUGA
2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig, sofern der TOURS durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen
Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBGB an den Reisenden in Textform kann.
übermittelt wurde. Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen 4.5 KUGA TOURS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret
abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, 30 Tage vor Reiseantritt berechnete Entschädigung zu fordern, soweit KUGA TOURS das Entstehen wesentlich höherer Aufwen-
zur Zahlung unaufgefordert fällig. Wenn der Reisepreis mit Kreditkarte bezahlt wird, erfolgt die Belastung dungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist KUGA TOURS
der Kreditkarte 50 Tage vor Reiseantritt. Sofern eine Reise noch aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und sowie
abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern
durch KUGA TOURS nicht mehr abgesagt werden kann. und auf Verlangen des Reisenden zu begründen.
2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der 4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von KUGA TOURS ausdrücklich em-
gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder KUGA TOURS die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der pfohlen.
Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter 4.7 Ist KUGA TOURS infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, ist
Übermittlung des Sicherungsscheines fällig. die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
2.3 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach 4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB eine
Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig. Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt
2.4 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern diese Mitteilung KUGA TOURS nicht später als
jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist KUGA TOURS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. KUGA TOURS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. geregelten Stornierungskosten zu belasten. dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
3. Leistungen und Leistungsänderungen 5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn
3.1 Die Leistungsverpflichtung von KUGA TOURS ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bu- 5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Rei-
chungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. Prospekt, seziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.
der Website von KUGA TOURS, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von KUGA Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter
TOURS unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird für
für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB. Bei den Reisenden kostenfrei durchgeführt.
den von KUGA TOURS angebotenen Reisen handelt es sich nicht um „klassische“ Pauschalreisen, sondern
Gruppenreisen, zum Teil als Abenteuerreisen, unter sachkundiger Führung mit einem Begleitfahrzeug, die 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
ja nach Reise teilweise in Gebiete ohne touristische Infrastruktur führen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die KUGA TOURS ordnungsgemäß angeboten hat, aus
3.2 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Campingplatzbetreiber) sowie von Reisemittlern sind von KUGA Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige
TOURS nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, Erstattung des Reisepreises. KUGA TOURS wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
Art. 250 § 3 EGBGB von KUGA TOURS hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. KUGA
Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern. TOURS empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.
3.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pau-
schalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von KUGA TOURS nicht wider 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch KUGA TOURS
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen 7.1 KUGA TOURS kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalrei-
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber severtrag zurücktreten, wenn KUGA TOURS
hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. KUGA TOURS hat den Reisenden auf a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteil
einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu nehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten
unterrichten. Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unter-
Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von KUGA TOURS richtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
gesetzten angemessenen Frist ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat KUGA TOURS unver-
a) die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen, züglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
b) ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat KUGA TOURS unverzüglich, auf jeden Fall
c) die Teilnahme an einer von KUGA TOURS gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen
erklären. zurückzuerstatten.
Wenn der Reisende gegenüber KUGA TOURS nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen 7.2 KUGA TOURS kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisen-
Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche de die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch KUGA TOURS nachhaltig stört oder
Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von KUGA TOURS unverzüg- sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
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